REACH

Am 27.06.2018 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur eine, um weitere Substanzen, ergänzte SVHC-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Kenntnis seitens unserer Vorlieferanten, dass ein Stoff der aktuellen SVHC-Kandidatenliste gemäß REACH-Verordnung in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist.

Wir werden Sie umgehend informieren, sollten sich weitere neue Entwicklungen ergeben, die in irgendeiner Form Einfluss auf die von uns gelieferten Produkte haben und damit unserer Verpflichtung bezüglich der Informationsweitergabe entlang der Lieferkette gemäß Artikels 33 der REACH-Verordnung nachkommen.

 

 

RoHS 2 Richtlinie

Die EU Richtlinie 2011/65/EG (RoHS 2) wurde in Deutschland durch die Elektro  und Elektronikgeräte Stoff Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt.

Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass unsere Verkaufsartikel der EU Richtlinie 2011/65/EG (RoHS 2) entsprechen.

 

 

 

 

 

Zurück