Verpackungen in Zeiten der PPWR

So unterstützt Sie Formpack auch in Zukunft

Die PPWR - das sollten Sie wissen

Seit dem 12. August 2026 gilt die erste Stufe der neuen PPWR – der europäischen Gesetzgebung zur „Packaging and Packaging Waste Regulation“. Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Wiederverwendung zu fördern, das Recycling zu verbessern und den Einsatz von Primärrohstoffen sowie problematischen Stoffen zu reduzieren. Die PPWR ersetzt damit die 1994 durch die EU erlassene Richtlinie, die jeder Mitgliedsstaat mit eigenen Gesetzen erfüllen konnte. Die Folge war ein Flickenteppich aus Gesetzestexten. Dies soll nun vereinheitlicht werden. Nationale Gesetze wie das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bleiben bestehen, werden aber künftig an die PPWR angepasst und ergänzen die europäische Verordnung dort, wo nationale Regelungen erforderlich sind.

Die PPWR bedeutet eine große Veränderung für die gesamte Industrie in Europa. Es ist daher wichtig, zu verstehen, welche Vorgaben ab jetzt zu erfüllen sind, welche Rollen gespielt werden und warum es so wichtig ist, einen zuverlässigen Partner in dieser Umstellung an seiner Seite zu haben.

Wie funktioniert die PPWR?

Die PPWR verleiht jedem Teilnehmer im Entstehungsprozess einer Verpackung bis zur Entsorgung durch Abfall oder Wiedereinbringen in den Kreislauf eine Rolle, die eigene Aufgaben hat. Die Wichtigsten davon sind der Lieferant, der Erzeuger, Der Hersteller der Importeur, der Vertreiber und der Endnutzer. Die Aufgaben dieser Rollen bauen aufeinander auf und sind voneinander abhängig. So nimmt jeder Teilnehmer seinen Vorgänger in die Verantwortung, seine Rolle auch zu erfüllen.

Für die Verpackung wird ein Beitrag gezahlt, der für die spätere Entsorgung aufkommen soll. Dieser Beitrag wird in dem Land erbracht, in dem die Verpackung erstmals für Endnutzer auf dem Markt bereitgestellt wird.

Die PPWR gibt zudem Vorgaben vor, die Verpackungen bezüglich ihrer Materialien einhalten müssen. Dies wird mit einer Konformitätserklärung nachgewiesen. Diese Vorgaben treten nicht alle auf einmal in Kraft, sondern werden in den nächsten Jahren zunehmend eingesetzt und verschärft, um die Umstellung der Unternehmen zu unterstützen.

Welche Herausforderungen kommen nun auf uns zu?

In der ersten Stufe der PPWR wird der Grundstein gelegt, auf dem die kommenden Änderungen aufgebaut werden sollen. Bereits jetzt gelten folgende Punkte:

  • Besorgniserregende Stoffe müssen in Verpackungen minimiert werden.
  • Schwermetalle dürfen den Grenzwert von 100mg pro Kg nicht überschreiten.
  • Die Menge an Rezyklat und die Recyclingeigenschaften werden in 4 Klassen aufgeteilt: A, B, C und schlechter. Die Klassen beeinflussen die Höhe der Beiträge, die entrichtet werden müssen.
  • Die Pflichten zur Konformitätserklärung sind seit dem 12. August 2026 für alle Rollen in Kraft getreten.
  • Erzeuger und Importeur müssen auf Verpackungen festgehalten werden.
  • Die Menge der verwendeten Materialien muss optimiert werden und ein Leerraum von mehr als 50% muss technisch argumentiert werden.

PPWR und Schaumstoff

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Lieferant und Erzeuger: Wer übernimmt was?

Die beiden ersten Rollen im Produktionsprozess einer Verpackung sind die Lieferanten und der Erzeuger. Diese Stationen sind für die Entstehung der Konformitätserklärung zuständig. Dabei sind die die Rollen klar zugeteilt und können auch nicht übertragen werden. Daher ist es so wichtig, zu verstehen, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat.

  • Der Lieferant produziert die Verpackung, oder Bestandteile davon und vertreibt diese als sein Produkt weiter. Er ist dafür verantwortlich, Informationen zu den verwendeten Materialien und ihrer Menge in der Verpackung weiterzuleiten. Dies passiert in der s.g. Lieferantenauskunft. Ein Lieferant muss die Informationen von seinen Zulieferern einholen und ggf. unter seinem eigenen Namen weitergeben. In diesem Fall ist der Lieferant verantwortlich dafür, diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben. Der Lieferant ist zudem dazu verpflichtet, Änderungen an die nächste Stelle von sich aus weiterzugeben.
  • Der Erzeuger stellt das Verpackungssystem zusammen und befüllt es mit dem schlussendlichen Produkt. Er hat die Aufgabe, die Informationen der Lieferanten zusammenzutragen und daraus eine Konformitätserklärung zu verfassen. Diese Erklärung muss nicht standardmäßig weitergegeben werden, aber der Erzeuger muss sie auf Anfrage vorlegen können. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass die Vorgaben der PPWR durch die Verpackung eingehalten werden. Der Erzeuger ist auch dadurch definierbar, dass er für individualisierte Verpackungen seine Freigabe zur Produktion gibt, oder seine Firmierung auf der Verpackung erscheint. In Einzelfällen kann die Firmierung auf dem Produkt selbst bereits ausreichen, wenn die Verpackung einzig für dieses Produkt produziert wurde und nur dafür passt. Jede Verpackung hat genau einen Erzeuger.

Transportverpackungen, die „von der Stange“ erhältlich sind, also für den allgemeinen Gebrauch und nicht speziell für einen individuellen Kunden angefertigt werden, bezeichnet man in der PPWR als „Statische Transportverpackungen“. Für diese Art von Verpackung tritt der eigentliche Lieferant in die Rolle des Erzeugers. Er ist somit für diese Verpackung konformitätspflichtig, auch wenn er selbst kein Produkt damit verpackt. Für seine Konformitätserklärung darf er Empfehlungen für zusätzlich Hilfsmaterialien und deren Menge geben, die in der Erklärung ebenfalls berücksichtigt werden (Bsp.: Klebeband für Pappkartons in Einheitsgrößen).

Welche Rolle hat FOrmpack bei Ihrer Verpackung?

Da alle unsere Produkte individuell für Sie hergestellt werden und wir uns diese vor Produktionsbeginn gewissenhaft freigeben lassen, erfüllen wir für die Projekte unserer Kunden in allen Belangen die Rolle des Lieferanten und werden dieser Position auch voll gerecht. Wir tragen alle Informationen zu einer Lieferantenerklärung zusammen und stehen mit unserem Namen für die enthaltenen Angaben. Zudem nehmen wir all unsere Zulieferer in die Verantwortung, uns über Änderungen direkt zu informieren, damit wir Sie stets mit den aktuellen Ständen versorgen können. Zudem stellen wir allen Kunden bereits jetzt Zeichnungen der erstellten Produkte zur Verfügung, die Sie in Zukunft in ihrer Konformitätserklärung verwenden können.

Für unsere Transportverpackungen, in denen unsere Produkte Sie erreichen, treten wir als Erzeuger auf und verfassen dementsprechend Konformitätserklärungen. Sie treten für diese Transportverpackung lediglich als Endnutzer ein und sind für die korrekte Entsorgung verantwortlich.

Um Ihnen den besten Service bieten zu können, werden wir Ihnen während der Auftragsaufnahme spezialisierte Fragen zu Ihrem Projekt stellen. So stellen wir sicher, ob die neuen Verordnungen in Ihrem Fall greifen und auch, dass für diesen Auftrag alle Punkte der PPWR eingehalten werden. Durch unsere Beratung helfen wir Ihnen, Ihr Projekt im Thema Schaumstoff konform zu halten. In Zusammenarbeit mit unserem Entwicklerteam achten wir besonders auf das optimale Verhältnis von Materialmengen, nötigen Leerräumen Schutz Ihres Produkts.

Gemeinsam werden wir diese Umstellung meistern. Vertrauen Sie dabei auf unser Know-how.